Gemäß Jugendordnung (JO) gliedert sich die Schwimmjugend NRW in die Organe Jugendvollversammlung (JVV), Hauptjugendausschuss (HJA), Jugendausschuss (JA) und Vorstand (s. Grafik: Struktur der Schwimmjugend).
Gemäß Jugendordnung (JO) gliedert sich die Schwimmjugend NRW in die Organe Jugendvollversammlung (JVV), Hauptjugendausschuss (HJA), Jugendausschuss (JA) und Vorstand (s. Grafik: Struktur der Schwimmjugend).
Der alle zwei Jahre stattfindende Jugendtag (Freitag bis Sonntag) besteht aus der Jugendvollversammlung (JVV) und einer Lehrtagung. Weitere Einzelheiten können der Jugendordnung entnommen werden.
Die JVV ist das oberste Organ der Schwimmjugend. Aufgabe der JVV ist u. a. die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses (JA), die Wahl der/des 1. und 2. Vorsitzende/n der Schwimmjugend und die Verabschiedung des Haushaltsentwurfs für das folgende Jahr.
Die Schwimmjugend NRW nutzt die Lehrtagung dafür, sich mit Jugendlichen und Vereinsvertretern auszutauschen und neue Wege in der Jugendarbeit auszuloten. Zudem bietet die Lehrtagung den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über angebotene AGs und Workshops in Theorie als auch in Praxis mit neuen Themenfeldern und Trends zu befassen und sich weiter zu bilden.
Der HJA setzt sich aus dem Vorstand der Schwimmjugend und bis zu zwei gemäß jeweiliger Bezirksjugendordnung gewählten Vorsitzenden oder Jugendwarte eines jeden Bezirkes zusammen.
Beim JA werden bis zu zwei Personen von der JVV gewählt (= Vorstand) und die restlichen Mitglieder werden vom Vorstand berufen. Der JA setzt Vorgaben der JVV und des HJA um und hat eine Amtszeit bis zur nächsten JVV.
Der JA als auch der HJA befassen sich intern in unterschiedlichen AGs mit außersportlichen und breitensportlichen Themenbereichen wie Kompetenz in Medien und Gruppenhelfer-konzeption. Beide orientieren sich sowohl an aktuellen gesellschaftlichen bildungspolitischen als auch verbandsinternen Themenfeldern. In den anderen fünf Fachsparten des SV NRW haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich in sportlichen Themenbereichen ausbilden zu lassen.
Der Vorstand wurde 2012 neu in die Jugendordnung als Organ der Schwimmjugend NRW aufgenommen und besteht aus den beiden auf der JVV gewählten Vertretern, also dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden.
Im Folgenden zeigen wir euch die Strukturen der Schwimmjugend und des organisierten Sports auf. Durch einen "Klick" auf die Grafiken, könnt ihr eine vergrößerte Darstellung bekommen.
Hier erkennt ihr die Struktur der Schwimmjugend NRW, die sich wie folgt gliedert:
Hier erfahrt ihr die Struktur im Sportfachverband Schwimmen und im organisierten Sport, welche sich im Groben wie folgt gliedert:
Hier erkennt ihr die Struktur der Verbände und Bünde, welche sich wie folgt gliedert: