|
Schwimmverband NRW, 18.01.08,
von LSB NRW /
A.
Hillebrand
Im Rahmen der Aktion Quietschfidel "Ab jetzt für immer:
Schwimmer!", an der auch der Schwimmverband NRW maßgeblich
mitarbeitet, fördert der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen
mit Landesmitteln Vereine, die einen zusätzlichen Schwimmkursus
anbieten.
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen dabei einbezogen
werden. Die Vereine werben damit zugleich für die Initiative
"QuietschFidel". Möglich ist ein einmaliger Zuschuss
von 200 Euro. Maximal werden 200 Vereinsangebote pro Haushaltsjahr
gefördert. Die Angebote können in Kooperation mit anderen
Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. Jugendzentren angeboten
werden.
Damit können auch Kinder gefördert werden, die ein Angebot
aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen können. Die
formlosen Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Von der Förderung
ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit leistungssportlichem Charakter
im Rahmen von Liga- und Wettkampfsystemen oder die im Rahmen des
Regelübungsbetriebes der Vereine stattfinden.
Förderumfang und Voraussetzungen:
Die formlosen Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Pro Haushaltsjahr
werden maximal 200 Angebote mit jeweils 200 Euro gefördert.
Weitere Hilfen des LSB sind:
- "Die kostenlose Bereitstellung von Eindruckplakaten DIN A
2, Handzetteln und Werbeflyern in begrenztem Umfang.
- "Die Bereitstellung einer Musterpressemitteilung.
Förderbedingungen:
- "Der Verein bestätigt schriftlich die Anzahl der erworbenen
Schwimmabzeichen (Seepferdchen) und sendet die Presseberichte für
die Pressedokumentation zu.
- "Der Verein nutzt die Werbematerialien der Initiative "QuietschFidel"
- "Der Verein stellt sein Angebot den regionalen Medien vor
und benennt dabei die Initiative "QuietschFidel"
- "Der Verein führt regelmäßig Schwimmkurse
durch."
Infos und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Schwimmverband NRW,
Geschäftsstelle, oder direkt beim LandesSportBund Nordrhein-Westfalen,
Jutta Kolanowski, Tel: 0203/ 7381 -921, E-Mail: jutta.kolanowski@lsb-nrw.de
|