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Schwimmen, 10.12.01, von Gerhard Belhustede
Schiedsrichterausbildung Schwimmen

Der Schwimmverband NRW führt in der Zeit vom 22. bis 24. März 2002 einen zentralen Lehrgang zur Schiedsrichterausbildung (Gruppe 4) durch. Interessierte Kampfrichter die alle Voraussetzungen gemäß der Kampfrichterordnung (4.1. KRO) erfüllen, können sich bei dem Kampfrichterobmann ihres zuständigen Bezirkes hierzu melden. In Rücksprache mit dem Bezirkskampfrichterobmann erfolgt dann die Anmeldung durch den Bezirk an den Schwimmverband NRW. Meldungen die direkt an den Schwimmverband NRW gelangen, können nicht berücksichtigt werden.

Der Unkostenbeitrag für jeden Teilnehmer beträgt 90,- € und ist mit der verbindlichen Anmeldung sowie dem Nachweis der Ausbildungsvoraussetzungen (Kopie der Kampfrichterlizenz) an den Bezirkskampfrichterobmann zu richten. Meldeschluss durch die Bezirke an den Schwimmverband NRW ist der 15. Februar 2002, wobei die Bezirke einen vor diesem Zeitpunkt liegenden eigenen Meldeschluss festgelegt haben.

Nach erfolgter Anmeldung beim Schwimmverband NRW erhalten alle Teilnehmer eine gesonderte Einladung durch den Kampfrichterobmann, in der Ort, detaillierter Zeitpunkt und Lehrgangsablauf mitgeteilt werden.

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2001 •  webmaster@swimpool.de
 
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